Präsenz-Sitzung der VIB-Arbeitsgruppen Compliance, Personal und Recht | EU Entgelttransparenzrichtlinie und Entgelttransparenzgesetz 2.0
Wir laden Sie herzlich zur Präsenz-Sitzung der Arbeitsgruppen Compliance, Personal und Recht am 27. Januar 2026, von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr, in den
Räumlichkeiten von Deloitte, Europaallee 91, 60486 Frankfurt am Main, ein.
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970/EU (EUPTD)) ist bis zum 7. Juni 2026 in das deutsche Recht umzusetzen. Ein erster Entwurf des inländischen Umsetzungsgesetzes mit einer umfassenden Überarbeitung des Entgelttransparenzgesetzes (Entgelttransparenzgesetz 2.0) wird im ersten Quartal 2026 erwartet. Der Entwurf wird wesentliche Impulse aus dem Bericht der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission „Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie“ vom 24. Oktober 2025 enthalten.
Mittlerweile befassen sich nahezu alle Banken mit (Satzungs-)Sitz in Deutschland oder mit Sitz außerhalb von Deutschland und einer inländischen Niederlassung intensiv mit den sich abzeichnenden Anforderungen und haben unter anderem auch bereits die maßgeblichen Pay Gap-Analysen durchgeführt sowie eine Analyse der (voraussichtlichen) Adressaten des Entgelt-Auskunftsanspruchs des einzelnen Arbeitnehmers nach Maßgabe der Art. 5ff. EUPTD sowie der Berichtspflichten nach Maßgabe des Art. 9 EUPTD vorgenommen. Im internationalen Kontext stellen sich weitere zusätzliche Fragen, die in der Veranstaltung ebenfalls behandelt werden.
Wir freuen uns sehr, dass Ihnen Herr Dr. Lars Hinrichs (Deloitte) einen fachlichen Einblick in das Thema gewähren wird.
Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:
- Pay Gap-Analyse und zu berücksichtigende Entgeltbestandteile: Aktuelle Impulse aus der Praxis
- Beteiligung des Betriebsrats/Personalrats bei der Durchführung der Pay Gap-Analyse
- Entgeltbegriff und Entgeltbewertung für den Entgeltauskunftsanspruch und für die Berichtspflichten: Impulse für die weitere Umsetzung
- Entgeltauskunftsanspruch vor der Beschäftigung und seine bedarfsgerechte Einordnung in der Personalstrategie
- Entgeltanspruch während der Beschäftigung: (Tatsächlich) Anpassung nach ganz oben?
- Update Berichterstattungspflichten für Arbeitgeber
- Gemeinsame Entgeltbewertung mit Arbeitnehmervertretern: Sachgerechte Umsetzung und ein Blick zu den EU-Nachbarn
Im Anschluss besteht Raum für Fragen, Diskussion und den persönlichen Austausch.
Eventuelle Fragen zu den Themen der Agenda können Sie uns gern bereits im Vorfeld per Mail an nina.weidinger@vab.de zukommen lassen.
Die Veranstaltung ist kostenfrei, jedoch bitten wir für die bessere Planung um eine verbindliche Anmeldung. Ihre Anmeldung für diese Sitzung nehmen wir gerne bis zum 22. Januar 2026 entgegen.
Wir freuen uns, Sie persönlich bei dieser VIB-Arbeitsgruppensitzung begrüßen zu dürfen.
