Präsenz-Sitzung der VIB-Arbeitsgruppe Geldwäschebekämpfung | Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Geldwäscheprävention

 

Wir laden Sie herzlich zur Präsenz-Sitzung der VIB-ArbeitsgruppeGeldwäschebekämpfung am 12. Februar 2026, von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr, in den Räumlichkeiten von CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Neue Mainzer Straße 2-4, 60311 Frankfurt am Main, ein.

 

 

 

Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:

  • Vortrag von Herrn Dr. Joachim Kaetzler, CMS Hasche Sigle, zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Geldwäscheprävention:
    • Einordnung (bestehender) AML-Präventionssysteme in den Anwendungsbereich der KI-Verordnung sowie von Art. 76 Abs. 5 AMLR
    • Relevanz der Leitlinien der EU-Kommission zu den nach Artikel 5 KI-Verordnung untersagten Praktiken für KI-Projekte in Banken und Finanzunternehmen
    • Bewertung und Vorhersage individueller Straftatrisiken im Rahmen von Transaktionsmonitoring bzw. KYC- und Identifizierungspflichten – Anforderungen an die eigene Policy und Implementierung
    • Verwendung von „Reverse Media“ und deren mögliche Einstufung als Social-Scoring-Mechanismus
    • Erwägungen einer datenschutz-konformen KI-Anwendung
    • Relevante Kryptowerte und relevante Handelsplätze
  • Bericht aus der Verbandsarbeit von Herrn Andreas Kastl, VIB

 

Im Anschluss besteht Raum für Fragen, Diskussion und den persönlichen Austausch.

Eventuelle Fragen zu den Themen der Agenda können Sie uns gern bereits im Vorfeld per Mail an andreas.kastl@vab.de zukommen lassen.

Die Veranstaltung ist kostenfrei, jedoch bitten wir für die bessere Planung um eine verbindliche Anmeldung. Ihre Anmeldung für diese Sitzung nehmen wir gerne bis zum 9. Februar 2026 entgegen.

Wir freuen uns, Sie persönlich bei dieser VIB-Arbeitsgruppensitzung begrüßen zu dürfen.

 

2026-02-12 | Präsenz-Sitzung der Arbeitsgruppe Geldwäschebekämpfung
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